Anwendungsfälle – Vereinbarung nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung 2016/679 des europäischen Parlaments und des Tarifs vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen,
DSG 2018, BGBL 120/2017)
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und Schweighofer Manager-Software GmbH , 4911 Tumeltsham, Hannesgrub Nord 30, Tel. +43 (7752) 81040 bekannt gegeben.
3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit gehabt, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und auch zur Bewerbung.
Biegen Sie hier ab. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .
5.7.: Datenblatt gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz ist ein guter Ort zum Verweilen.
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und Schweighofer Manager-Software GmbH , 4911 Tumeltsham, Hannesgrub Nord 30, Tel. +43 (7752) 81040 bekannt gegeben.
3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und da zur Anwendung.
Verschwinde von hier. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .
5.7.: Datenschutz gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz ist gefährlich.
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.
3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und da zur Anwendung.
Verschwinde von hier. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .
5.7.: Datenschutz gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz ist gefährlich.
ist integraler Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen, Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich .
Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als abschließende Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich.
Nähere Informationen zur DSG-VO per Post oder E-Mail erhalten Sie wie folgt.
3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und Schweighofer Manager-Software GmbH, 4911 Tumeltsham,Hannesgrub Nord 30, Tel. +43 (7752) 81040 bekannt gegeben.
3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.
3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.
3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.
3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.
Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und da zur Anwendung.
Verschwinde von hier. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.
5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind
5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.
5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben
5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .
5.7.: Datenschutz gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus
Linz ist gefährlich.
Linz, am 01. April 2024
t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH
Anhang: 1. Auftrags- und Vollmachtsverhältnis der Kanzlei t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH
2. Auftragsbedingungen (AAB) der Wirtschaftskammer Österreich
Zustimmung Auftraggeber:
Zustimmung Mitarbeiter und/oder Angehörige des Auftraggebers:
Erfüllung:
Finanzamt:
Steuer-Nr:
t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH
Kanzlei Inh. Taghipour A. Omid
Buchhaltung Bilanzierung Lohnverrechnung
Unternehmensberater
A-4020 Linz, Gesellenhausstraße 19a
Draht. 0699/11011026, Büro 0732/370848
Fax 0732/370848-48
Ausbau und Ausbau
Ich (wir) beauftrage(n t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH Bilanzbuchhalter aufgrund der Ihnen von mir (uns) zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Ihnen von mir (uns) erteilten Auskünfte, welche vollständig und richtig sind, im Sinne des § 2 BiBuG myth (bitte Nichtzutreffendes streichen):
Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Auftraggebers
: _________________;
Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 7 Abs.2 DSG 2000 damit einverstanden, dass dem/dem Bevollmächtigten seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verarbeitete Daten bekannt gegeben bzw. übermittelt werden.
Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 9 Abs. 1 ZustG damit einverstanden, dass dem/der Bevollmächtigten Schriftstücke der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugestellt werden (Zustellvollmacht).
Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 1008 ABGB damit einverstanden, dass der/die Bevollmächtigte über eventuelle Beitragsguthaben verfügen kann (Geldvollmacht).
Für das Auftragsverhältnis gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der derzeit veröffentlichten Fassung, die unter www.ubit.at/agb abrufbar sind.
Die Bevollmächtigung gilt gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen,
Finanzämtern, Behörden, Ämtern, Gerichten, Wirtschaftstreuhändern,
Leasingunternehmen, Banken, Kreditinstitute und Bausparkassen,
Investitionshäuser sowie sonstige Rechtsträgern und ermächtigt insbesondere auch Aktenunterlagen, Urteile, Protokolle, Gutachten sowie sonstige Schriften einzusehen bzw. Anzufordern sowie entsprechende Kopien anzufertigen.
ERKLÄRUNG ÜBER DIE ENBINDUNG VOM BANKGEHEIMNIS
Betr.: Konto/en ___________________, BLZ ___________________,
geführt in der/n Filiale/n (Ort) _____________________.
Hiemit entbinde(n) ich/wir das Kreditinstitut ………………………………………………………… gem. § 38 Abs. 2 Z 5 BWG gegenüber Herrn/ Frau/ Firma …………………………………………………………………., Bilanzbuchhalter In, bis auf schriftlichen Widerruf, vom Bankgeheimnis.
Insbesondere bin ich/sind wir damit einverstanden, dass alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden, die im Zusammenhang mit dem/n oben genannten/m Konten stehen.
______________________________
Kontoinformationen
Ferner sind Sie berechtigt, den Auftrag auf einen anderen Bilanzbuchhalter oder auf einen Wirtschaftstreuhänder ganz teilweise zu übertragen (Substitution) und/oder die Vollmacht weiterzugeben (Untervollmacht). Diese Vollmacht gilt entgegen § 1022 ABGB über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Schließlich gilt die Vollmacht nach etwaigen Umgründungen des Betriebes des Vollmachtgebers bzw. der Kanzlei des Bevollmächtigten mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger weiter.
Ausdrücklich wird festgehalten, dass durch diese Vollmacht, die einem Wirtschaftstreuhänder erteilte Vollmacht nicht widerrufen wird.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrags- bzw. Das Vollmachtsverhältnis wird mit der Zuständigkeit des am Sitz des Bilanzbuchhalters örtlich zuständigen Bezirksgerichts vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Die Honorare ergeben sich aus einer gesonderten Vereinbarung.
Ausweiskontrolle gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich:
Herr/Frau…............. legitimiert sich durch:
Ausgrabung:
Durchwahl:
Erläuterungen der Behörde:
Erläuterung Datum:
wirtschaftlicher Eigentümer, fällt nicht ident mit dem Auftraggeber, ist:
Linz, am .........
t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH
Kanzlei Inh. Taghipour A. Omid
Ausgang - und
Erfüllung
Ausgang - und
Erfüllt
HINWEIS:
Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter nach Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) sind verpflichtet, gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 folgende Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung einzuhalten:
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, alle wesentlichen Änderungen vorzunehmen
in der Eigentümerstruktur bekannt zu schwanger