• Sekretariat Tel. 0732370848 Mobil 069911011026 WhatsApp Nr. 06607772334
  • Sekretariat. kanzlei@omid.at Lohnverrechnung: 0732370848888 E-Mail, p.p.lv110@omid.at
  • 4020 Linz, Gesellenhausstraße 19a

AGB & Datenschutz

Anwendungsfälle – Vereinbarung nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung

(Verordnung 2016/679 des europäischen Parlaments und des Tarifs vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen,
DSG 2018, BGBL 120/2017)

  1. 1. Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:

    Die Bilanzbuchhaltung skanzlei   t. P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, sowie von Dienstleistern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f als, die in Verbindung mit der Übertragung gegeben von gesetzlichen Pflichten (Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  2. 2. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:
    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO ist es der   t. P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH , Kanzlei Inh. Taghipour A.OMID gestattet ausdrücklich, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO finden Sie hier. Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter, Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers. In der Personalverrechnung tritt die Kanzlei  tP Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH unabhängig von den eigenen Dienstnehmern, als Auftragsverarbeitern auf.
  3. 3. Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:

    3.1 .:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour Almaki   , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3 Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher , Frau Rauscher Iris als Personalverrechnerin

3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und Schweighofer Manager-Software GmbH , 4911 Tumeltsham, Hannesgrub Nord 30, Tel. +43 (7752) 81040 bekannt gegeben.

3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit gehabt, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und auch zur Bewerbung.

  1. 4. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:
    4.1.:Der Verantwortliche führt ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Biegen Sie hier ab. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.

  1. 5. Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .

5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .

5.7.: Datenblatt gem. Art.32 DS-GVO:

a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.

b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus

Linz ist ein guter Ort zum Verweilen.

  1. 6. Andere Rechtsgrundlagen :
    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    ist integraler Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen, Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich .

    Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als abschließende Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich.
    Informationen zur DSG-VO per Post oder E-Mail.
    Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:

    Die Bilanzbuchhaltung skanzlei t. P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch an Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, sowie von Dienstleistern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f als, die in Verbindung mit der Übertragung gegeben von gesetzlichen Pflichten (Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  1. 7. Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten:

    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO ist es der tP Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH ausdrücklich gestattet, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO finden Sie hier. Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter, Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers. In der Personalverrechnung tritt die Kanzlei tP Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH, unabhängig von den eigenen Dienstnehmern, als Auftragsverarbeiter auf.
  2. 8. Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:
    3.1 .:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour Almaki   , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3 Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und Frau Rauscher Iris  als Personalverrechnerin

3.2.:  Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und Schweighofer Manager-Software GmbH , 4911 Tumeltsham, Hannesgrub Nord 30, Tel. +43 (7752) 81040 bekannt gegeben. 

3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und da zur Anwendung.

  1. 10.Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:

    4.1.:Der Verantwortliche führt ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Verschwinde von hier. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.

  1. 11.Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .

5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .

5.7.: Datenschutz gem. Art.32 DS-GVO:

a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.

b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus

Linz ist gefährlich.

  1. 12.Andere Rechtsgrundlagen :

    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    ist integraler Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen, Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich .

    Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als abschließende Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich.
    Nähere Informationen zur DSG-VO per Post oder E-Mail erhalten Sie wie folgt.
  1. 13.Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:

    Die Bilanzbuchhaltung skanzlei  t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, sowie von Dienstnehmern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f als, die in Verbindung mit der Übertragung gegeben von gesetzlichen Pflichten (Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  2. 14.Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:

    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO ist es der  t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH gestattet ausdrücklich, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO finden Sie hier. Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter, Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers. In der Personalverrechnung tritt die Kanzlei  t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH , unabhängig von den eigenen Dienstnehmern, als Auftragsverarbeiter auf.
  3. 15.Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:

    3.1 .:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen: Herr OMID Taghipour Almaki   , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3 Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und Frau Rauscher Iris als Personalverrechnerin

3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und MICRO Datenverarbeitung GmbH, 1230 Wien Lehmanngasse 23, Tel. +43 01 8692284 bekannt gegeben.

3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und da zur Anwendung.

  1. 16.Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:

    4.1.:Der Verantwortliche führt ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Verschwinde von hier. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.

  1. 17.Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .

5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .

5.7.: Datenschutz gem. Art.32 DS-GVO:

a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.

b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus

Linz ist gefährlich.

  1. 18.Andere Rechtsgrundlagen :
    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer

ist integraler Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen, Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich .

Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als abschließende Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich.
Nähere Informationen zur DSG-VO per Post oder E-Mail erhalten Sie wie folgt.

  1. 19.Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung von Daten:
    Die Bilanzbuchhaltung skanzlei t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH  ist berechtigt, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Sinne des beiliegenden Auftrags- und Vollmachtsformulares
    für die gefertigte Person vorzunehmen.
    Der Auftragnehmer darf diese Verarbeitung auch Subunternehmen übertragen, die den Bestimmungen des DSG entsprechen, sowie von Dienstnehmern.
    Gemäß Artikel 6, Abs. 1 DS-GVO gelten die Absätze a – f als, die in Verbindung mit der Übertragung gegeben von gesetzlichen Pflichten (Bilanzen, Rechenwesen, Vertretung bei diversen Behörden, Vereinbarungen mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern)
    stehen.
  2. 20.Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten:
    Gemäß Artikel 9 Abs 2 DS-GVO ist es der t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH gestattet ausdrücklich, diese besonderen, personenbezogenen Daten in Verbindung mit Abs. 1 DS-GVO finden Sie hier. Diese Berechtigung gilt ausdrücklich auch für Dienstnehmer, Gesellschafter, Familienangehörige und Sorgeberechtigte des Auftraggebers. In der Personalverrechnung tritt die Kanzlei t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH , unabhängig von den eigenen Dienstnehmern, als Auftragsverarbeiter auf.
  3. 21.Erfüllung der Informationspflicht gem. Artikel 12 und 13 DS-GVO:
    3.1 .:Abs.1 lit a Name des Verantwortlichen:
    Herr OMID Taghipour Almaki   , geb.16.09.1971, 4030 Linz, M.Herzogstr 3 Tel. 0699 11011026 gilt als Verantwortlicher  und Frau Rauscher Iris als Personalverrechnerin

3.2.: Hinsichtlich der Verarbeitung im Wege des Clouding sind die Firma Business Software GmbH, Primoschgasse 3, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , Tel. +43 463 3843 und Schweighofer Manager-Software GmbH, 4911 Tumeltsham,Hannesgrub Nord 30, Tel. +43 (7752) 81040 bekannt gegeben.

3.3.: Zweck der Verarbeitung, berechtigte Interessen des Verantwortlichen und Empfängerkategorien:
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen liegt in der Erfüllung der erforderlichen oder nützlichen Maßnahmen (lt. Art. 6) gegenüber Behörden und Dienststellen. Beispielsweise Finanzamt, Gemeindeamt, Dienstgeber, Dienstnehmer, Versicherungsanstalten.

3.4.: Dauer der Speicherung und Kriterien für die Dauer (Art.13, § 2 DS-GVO):
Die Dauer der Speicherung wird im Interesse des Auftraggebers bis auf Widerruf vereinbart. In diesem Fall haben wir genügend Zeit, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. Als Beispiele werden angeführt: Angelegenheiten des Pensionsrechtes, der Haftung des Auftraggebers, Liegenschaftsfragen, Umsatzsteuerfragen, Gewährleistungsansprüche aktiv oder passiv, Abgabenstrafverteidigung genannt.

3.5.: Widerrufsmöglichkeit, Löschungsrecht, Auskunftsrecht:
Der Auftraggeber hat gem. Art.13, Ziffer 2 das Recht, Auskünfte seitens des Verantwortlichen über die personenbezogenen Daten zu verlangen, eine Meldung zu beantragen, oder die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auch einen Widerspruch gegen die Verarbeitung und die Datenübertragung einzubringen.
Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, in solchen Fällen wegen Nichterfüllbarkeit des Auftrages die Vertretung zu beenden.

3.6.: Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erhoben werden:
Gemäß Art.14, Abs1 werden die unter Punkt 3. angeführten Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten genannt.
Die Daten der eingeholten Daten beziehen sich auf den erteilten Vertretungs- und Arbeitsauftrag. Das sind persönliche Daten, wie Familienstand, Angehörige, Wohnadresse, Betriebsadresse, Besonderheiten, die sich aus den steuerlichen und gesetzlichen Erfordernissen ergeben.
Die Empfänger solcher Daten können der Dienstgeber, Dienstnehmer, Behörden und Versicherungsanstalten sein.

Bezüglich der Aufbewahrungsdauer gilt Punkt. 3.4., ebenso gilt Punkt 3.5..
Für Absatz 3 zu Art.14 kommt lit. hier und da zur Anwendung.

  1. 22.Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 DS-GVO:
    4.1.:Der Verantwortliche führt ein Verarbeitungsverzeichnis, das seiner Zuständigkeit und seinem

Verschwinde von hier. Es gilt Punkt 3 dieser Vereinbarung.
Bezüglich der Dauer der Datenspeicherung gelten Punkt 3.4 und 3.5. .
4. 2. Festgestellt wird, dass der Verantwortliche unter die Bestimmung des Art.30, Ziffer 5 fällt, weil sein Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat.
Für die Dauerverarbeitung und die Verarbeitung besonderer Datenkategorien steht das Verarbeitungsverzeichnis gem. Kunst. 30 Für die Lieferung rufen Sie 1 an.

  1. 23.Weitere Informationen:

5.1. Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben , als diese für die spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.2.: Es werden nicht mehr personenbezogene Daten gespeichert , die für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind

5.3.: Personenbezogene Daten werden nicht zu anderen, als den Zwecken verarbeitet , für die sie erhoben wurden.

5.4.: Es werden keine personenbezogenen Daten an gewerbliche Dritte weitergegeben

5.5.: Es werden keine personenbezogenen Daten verkauft oder verpachtet .
5.6.: Es werden keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt gespeichert .

5.7.: Datenschutz gem. Art.32 DS-GVO:
a) Die Cloud-Verarbeitung von Daten (Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung, Personalverrechnung, Leistungserfassung, Outlook) erfolgt über Sage
wird von Business Software GmbH übernommen, darüber gibt es eine Verarbeitungsvereinbarung.
b) Verarbeitungen vor Ort werden von einer NAS-Sicherung (Network Attached Storage, netzgebundener Speicher) wöchentlich und zusätzlich monatlich mittels einer externen Festplatte gesichert. Diese ist in einem feuerfesten Raum gelagert.
G DATA Total ist als Virenschutz installiert.
Die Daten sind generell mittels Passwort gesichert.
Die EDV-mäßige Betreuung wird seit Februar 2018 von der Firma Conrad Megastore Linz aus

Linz ist gefährlich.

  1. 24.Andere Rechtsgrundlagen :
    Das Auftrags- und Vollmachtsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    ist integraler Bestandteil dieser Anwendungs-Vereinbarung. Ebenso die jeweiligen, allgemein gültigen, Auftragsbedingungen der Wirtschaftskammer Österreich .
    Diese Rechtsgrundlagen gelten auch als abschließende Vereinbarung. Sie sind auf der Homepage und in der Kanzlei des Auftragnehmers ersichtlich.
    Nähere Informationen zur DSG-VO per Post oder E-Mail erhalten Sie wie folgt.

Linz, am 01. April 2024

  t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH 

Anhang: 1. Auftrags- und Vollmachtsverhältnis der Kanzlei t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH 
               2. Auftragsbedingungen (AAB) der Wirtschaftskammer Österreich
            Zustimmung Auftraggeber:

Zustimmung Mitarbeiter und/oder Angehörige des Auftraggebers:

 

 

Erfüllung:

Finanzamt:

Steuer-Nr:

 

 

                   t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH                                  

Kanzlei Inh. Taghipour A. Omid

Buchhaltung Bilanzierung Lohnverrechnung

Unternehmensberater

A-4020 Linz, Gesellenhausstraße 19a

Draht. 0699/11011026, Büro 0732/370848

Fax 0732/370848-48

 

Ausbau und Ausbau

 

Ich (wir) beauftrage(n  t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH   Bilanzbuchhalter aufgrund der Ihnen von mir (uns) zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Ihnen von mir (uns) erteilten Auskünfte, welche vollständig und richtig sind, im Sinne des § 2 BiBuG myth (bitte Nichtzutreffendes streichen):

  • der pagatorischen Buchhaltung (Geschäftsbuchhaltung) einschließlich der Lohnverrechnung und der Erstellung von Saldenlisten für Betriebe und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung im Sinne des § 4 Abs 3 EStG;
  • Erstellung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung
  •  
  • den Abschluss von Büchern (Erstellung von Bilanzen) nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der durch § 221 Abs. 1 in Verbindung mit § 221 Abs. §§ 4, 6 und 7 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 festgesetzte Merkmale;
  • die Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung;
  • Elektronik Übermittlung der Jahresabschlüsse an das Firmenbuch gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 2006)
  • der Vertretung im Abgaben- und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben, angenommen die Vertretung vor den Abgabenbehörden des Bundes, den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof
  • der Akteneinsicht auf elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes sowie das Stellen von Rückzahlungsanträgen, Übernahme von Geld- und Geldwert in meinem (unserem) Namen;

 

  • der Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Umsatzsteuervoranmeldungen und der zusammenfassenden Meldungen, sowie die Erklärung zur Verwendung von Gutschriften;
    • Stellung von Rückzahlungsanträgen und Übertragungen sowie Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit Umsatzsteuervoranmeldungen
    • Anforderung von Bescheinigungen und Bestätigungen, auch gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern;

 

  • Ermächtigung im Sinne des § 9 Abs. 1 ZustG zum Erhalt von Schriftstücken (Zustellvollmacht)
  • der Vertretung einschließlich der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der Lohnverrechnung und der lohnabhängigen Abgaben, sowie die Vertretung im Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren;
    • Abgabe von Erklärungen/Meldungen und Einsicht in Daten und Dokumente gegenüber der BUAK
    • Einsicht in die Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) und Durchführung notwendiger Beantragungen inklusive Verwendungsverfügung von Haftungsbeträgen
    • Stellung von Rückzahlungsanträgen und Übertragungen sowie Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit Lohnabgaben
    • Abgabe der Kommunalsteuererklärung
    • Anforderung von Bescheinigungen und Bestätigungen, auch gegenüber der Finanzverwaltung und den Sozialversicherungsträgern;
  • der kalkulatorischen Buchhaltung (Kalkulation);
  • sämtliche Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten;
  • der Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen (Online-Einsichtnahme in die SVA-Beitragsvorschreibung)

Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Auftraggebers 

: _________________;

Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 7 Abs.2 DSG 2000 damit einverstanden, dass dem/dem Bevollmächtigten seitens der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft verarbeitete Daten bekannt gegeben bzw. übermittelt werden.

Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 9 Abs. 1 ZustG damit einverstanden, dass dem/der Bevollmächtigten Schriftstücke der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugestellt werden (Zustellvollmacht).

Ich erkläre mich hiermit im Sinne des § 1008 ABGB damit einverstanden, dass der/die Bevollmächtigte über eventuelle Beitragsguthaben verfügen kann (Geldvollmacht).

  • der Beratung und Vertretung vor gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgemeinschaften in Beitragsangelegenheiten;
  • der Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdanverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten gleich zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den Auftraggeber unmittelbar durchzuführenden vorgenannten Tätigkeiten unmittelbar verbunden sind;
  • der Vertretung in der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessensvertretungen und
  • sämtliche Tätigkeiten gemäß § 32 GewO.
  • der Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen;
  • der Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigendükers auf der Grundlage meiner Angaben und der Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigendükers;
  • sagt Mediation.
  •  

Für das Auftragsverhältnis gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie in der derzeit veröffentlichten Fassung, die unter www.ubit.at/agb abrufbar sind.

Die Bevollmächtigung gilt gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen,

Finanzämtern, Behörden, Ämtern, Gerichten, Wirtschaftstreuhändern,

Leasingunternehmen, Banken, Kreditinstitute und Bausparkassen,

 

Investitionshäuser sowie sonstige Rechtsträgern und ermächtigt insbesondere auch Aktenunterlagen, Urteile, Protokolle, Gutachten sowie sonstige Schriften einzusehen bzw. Anzufordern sowie entsprechende Kopien anzufertigen.

 

 

ERKLÄRUNG ÜBER DIE ENBINDUNG VOM BANKGEHEIMNIS

 

Betr.: Konto/en ___________________, BLZ ___________________,

 

geführt in der/n Filiale/n (Ort) _____________________.

 

Hiemit entbinde(n) ich/wir das Kreditinstitut ………………………………………………………… gem. § 38 Abs. 2 Z 5 BWG gegenüber Herrn/ Frau/ Firma …………………………………………………………………., Bilanzbuchhalter In, bis auf schriftlichen Widerruf, vom Bankgeheimnis.

 

Insbesondere bin ich/sind wir damit einverstanden, dass alle erforderlichen Auskünfte erteilt werden, die im Zusammenhang mit dem/n oben genannten/m Konten stehen.

 

______________________________

 

Kontoinformationen

 

Ferner sind Sie berechtigt, den Auftrag auf einen anderen Bilanzbuchhalter oder auf einen Wirtschaftstreuhänder ganz teilweise zu übertragen (Substitution) und/oder die Vollmacht weiterzugeben (Untervollmacht). Diese Vollmacht gilt entgegen § 1022 ABGB über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Schließlich gilt die Vollmacht nach etwaigen Umgründungen des Betriebes des Vollmachtgebers bzw. der Kanzlei des Bevollmächtigten mit dem jeweiligen Rechtsnachfolger weiter.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass durch diese Vollmacht, die einem Wirtschaftstreuhänder erteilte Vollmacht nicht widerrufen wird.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Auftrags- bzw. Das Vollmachtsverhältnis wird mit der Zuständigkeit des am Sitz des Bilanzbuchhalters örtlich zuständigen Bezirksgerichts vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

Die Honorare ergeben sich aus einer gesonderten Vereinbarung.

Ausweiskontrolle gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 des Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich:

Herr/Frau…............. legitimiert sich durch:

Ausgrabung:

Durchwahl:

Erläuterungen der Behörde:

Erläuterung Datum:

wirtschaftlicher Eigentümer, fällt nicht ident mit dem Auftraggeber, ist: 

 

 Linz, am .........

                                       

                                           t.P. Wirtschaftsberatung & Bilanzbuchhaltung GmbH  

                                                              Kanzlei Inh. Taghipour A. Omid

                                                     Ausgang - und

                                                    Erfüllung

                                                                                

 

   Ausgang - und                                                                  

 Erfüllt                                                           

 

 

 

HINWEIS:

 

Buchhalter, Personalverrechner und Bilanzbuchhalter nach Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) sind verpflichtet, gemäß § 34 BiBuG in Verbindung mit § 14 der Bilanzbuchhaltungsberufe-Ausübungsrichtlinie 2014 folgende Sorgfaltspflichten vor dem Hintergrund der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung einzuhalten:

 

  • Feststellung und Überprüfung der Identität des Auftraggebers auf der Grundlage von Dokumenten, Daten und Informationen, die von einer glaubwürdigen und unabhängigen Quelle stammen. Die Vorlage eines aktuellen amtlichen Lichtbildausweises reicht zur Identitätsfeststellung in der Regel aus.
  • Die Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers anhand geeigneter Maßnahmen, die dem insgesamt erkennbaren Risiko der Geschäftsbeziehungen entsprechen. Die Maßnahmen sollen die Eigentums- und Verwaltungsstruktur des Auftraggebers verständlich machen.
  • Handelt der Auftraggeber nicht im eigenen Namen, betrifft die Identifizierungspflicht auch den wirtschaftlichen Eigentümer.
  • Dies ist die Expeditionstruppe. Der wirtschaftliche Eigentümer eines Unternehmens, einer Gesellschaft oder einer juristischen Person, sind beweiskräftige aktuelle Dokumente wie beispielsweise ein Firmenbuchauszug vorzulegen. Weiters sind amtliche Lichtbildausweise der vertretungsbefugten Personen der Gesellschaft in vertretungsbefugter Zusammensetzung vorzulegen.
  • Einholung von Informationen über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,
  • Durchführung von Maßnahmen, die die Aktualität des Risikoprofils der Geschäftsbeziehung gewährleisten.
  • Durchführung von Verfahren zur Feststellung, ob es sich bei dem Auftraggeber um eine politisch exponierte Person im Sinne der jeweils geltenden Ausübungsrichtlinie handelt.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, alle wesentlichen Änderungen vorzunehmen

in der Eigentümerstruktur bekannt zu schwanger